§57a-Überprüfung für PKW, Motorrad, Traktor & Anhänger
im Bezirk Linz-Land
Ob PKW, Motorrad, Traktor oder Anhänger – wir übernehmen die §57a-Überprüfung (Pickerl) bei Ihrem Fahrzeug und führen bei Bedarf erforderliche Reparaturen durch. Bei uns ist Ihr Fahrzeug in den besten Händen!
Die jährliche Überprüfung für Ihr KFZ
Die §57a-Begutachtung dient der Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen sowie deren Umweltbelästigung nach dem aktuellsten Stand der Technik. Das „Pickerl“ ist nach Erstzulassung eines Fahrzeuges zum ersten Mal nach 3 Jahren fällig, danach muss die Überprüfung jährlich durchgeführt werden. Dabei gelten in Österreich Toleranzfristen: Sie können das Pickerl auch bereits einen Monat vor oder bis zu vier Monate nach dem Fälligkeitstermin durchführen lassen!
Lassen Sie das „Pickerl“ bei uns machen!
In unserer Autowerkstatt führen wir die §57a-Überprüfung bei PKW, Motorrädern, Traktoren und Anhängern durch. Gerne stehen wir auch Ihnen mit unseren Leistungen zur Verfügung und sind für Ihre Fragen da. Kontaktieren Sie uns einfach!